Monika Estermann • Hundetrainer

Monika Estermann ★ Hundetrainer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© Foto: lalalululala, Adobe Stock

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Hundetrainings von Monika Estermann (nachfolgend: Hundetrainerin).

Bitte lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Die Bestimmungen gelten ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung für eine Privatstunde oder zum Alltagstraining. Sie sind für beide Parteien verbindlich. Für allfällige Fragen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Kostenloses Erstgespräch

  • Unter einem kostenlosen Erstgespräch wird ein Telefonanruf mit der Hundetrainerin verstanden.
  • Ziel des kostenlosen Erstgesprächs ist die Vorbesprechung einer möglichen Privatlektion. Dies, indem der Hundehalter seine Herausforderungen beschreibt und der Hundecoach mögliche Schritte zur Problemlösung mündlich skizziert.
  • Ein kostenloses Erstgespräch zieht weder für den Hundehalter noch die Hundetrainerin eine verbindliche Pflicht nach sich, eine anschliessende Lektion mit dem Hund durchzuführen.
  • Die Dauer eines kostenlosen Erstgesprächs dauert in der Regel zwischen 10 und 15 Minuten.

Anmeldung

  • Anmeldungen mit dem Anmeldeformular sind nach der Rückbestätigung gültig. Das Kursgeld ist bei Erstkunden im Anschluss an die Anmeldung zu überweisen oder kann nach Absprache bar in die erste Lektion mitgebracht oder unmittelbar nach dieser mit TWINT überwiesen werden.
  • Mit der Rückbestätigung der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) automatisch rechtlich bindend.

Haftung

  • Für den Hund und den Hundehalter besteht eine vom Hundehalter abgeschlossene gültige Haftpflichtversicherung.
  • Der Hundehalter tritt für alle von ihm und seinem Hund sowie von seinen Begleitpersonen verursachten Schäden ein.
  • Die Hundetrainerin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während den Lektionen entstehen sowie für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
  • Die Hundetrainerin haftet nur für Schäden, die nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr persönlich verursacht wurden. Eine vertragliche Haftung wird ausgeschlossen.

Gesundheit des Hundes

  • Der Kursteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Hund muss über die rechtlich notwendigen Impfungen wie Staupe, Parvovirose und Zwingerhusten verfügen.
  • Alle vor der Anmeldung unbekannten Arten von Krankheiten des Tieres sind vor Beginn der Lektion mitzuteilen. Die Hundetrainerin kann anschliessend frei entscheiden, ob eine Teilnahme möglich ist oder nicht (Ansteckungsgefahr gegenüber den anderen Tieren).
  • Ebenso gilt eine Meldepflicht an die Hundetrainerin bei der Teilnahme am Alltagstraining mit einer läufigen Hündin.
  • Nach der Rückbestätigung muss auf Nachfrage der Hundetrainerin der Impfausweis vorgelegt werden.

Absagen

  • Die Hundetrainerin kann eine Lektion per E-Mail/SMS mindestens 24 Std. oder mehr vor der Lektion absagen oder verschieben.
  • Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers ohne Abmeldung bis 24 Stunden vor Beginn wird die Privatstunde / Teilnahme am Alltagstraining in Rechnung gestellt.
  • Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten endet die Lektion ohne andere getroffene Abmachung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Verstrichene Zeit wird zum regulären Tarif verrechnet.
  • Bei Kursabbruch durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes, ausser bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Diesfalls erfolgt eine Rückerstattung in der Höhe von 50 %, sofern eine Verschiebung innerhalb von 45 Tagen nachweisbar nicht möglich ist.

Ort der Durchführung

  • Der Durchführungsort der Privatlektionen wird nach Absprache vorab zur Lektion individuell vereinbart. Bitte beachten Sie, dass je nach Standort Anfahrtsspesen zusätzlich zur Lektion anfallen.

Weiteres

  • Der Hundehalter findet sich rechtzeitig und für die Lektion ausgerüstet einige Minuten dem vereinbarten Treffpunkt ein. So kann er mit seinem Tier ohne Stress und Hektik in die Lektion starten.
  • Dem Welpen/Hund wird vor der Lektion ermöglicht, sich in Ruhe zu versäubern.
  • Die Pflicht zur Aufnahme von Hundekot besteht auch bei Privatstunden vor, während und unmittelbar nach der Lektion.
  • Die Welpen/Hunde sind angeleint, wenn sie Training kommen. Sie dürfen erst, wenn die Trainerin die Anweisung dazu gibt, von der Leine gelassen werden.
  • An der Leine wird immer genügend Abstand zu den anderen Mensch-Hund-Teams eingehalten. Es gibt keinen Kontakt unter den Hunden, wenn sie an der Leine geführt werden.
  • „Erziehungshilfen“ (z. B. Würgehalsbänder, Lenden-Leine etc.), die dem Hund körperlichen oder seelischen Schmerz oder Schaden zufügen, sind absolut untersagt und führen zum Abbruch der Lektion ohne Rückerstattungspflicht.
  • Die Trainerin wird vor der Lektion über allfälliges Problemverhalten des Hundes informiert. Dies gilt besonders bei Angst oder Aggression gegenüber Artgenossen oder Menschen.
  • Ich fühle mich den ideellen und rechtlichen Grundlagen des Tierschutzes verpflichtet. Deshalb nehme ich keine kupierten oder anderweitig manipulierten Hunde oder Welpen (z. B. nach unten geklebte Ohren) in meine Trainings. Ebenso sind Hunde der im Kanton Zürich verbotenen Rassen (Rassentyp 2) von der Teilnahme am Hundetraining ausgeschlossen.
  • Die Trainerin wird vor der Lektion vom Halter über allfällig für den Halter geltende Auflagen von Behörden oder vom Veterinäramt informiert.
  • Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt Schweizer Recht und Gerichtstand Zürich.